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BRC

Kündigen von Natasha Brahmfeld

Sachverhalt

  • Engagiert, motiviert, innovativ
  • Im Qualitätsmanagement tätig
  • Mitglied im Betriebsrat
  • Kettenraucherin
    • Häufig krank (Korrelation nicht belegt)
    • Schriftliche Abmahnung für mehrfaches Rauchen in sensiblen Unternehmensbereichen
  • Soll gekündigt werden, wenn nicht kurzfristig Besserung in Sicht ist




Material zur Evaluierung

Kündigungsschutz

§ 1 Sozial ungerechtfertigte Kündigungen

  1. Kündigungen eines Arbeitsverhältnisses von Arbeitnehmern, die länger als 6 Monate im Betrieb arbeiten, können nicht gekündigt werden, wenn es sozial ungerechtfertigt ist.

→ Nicht anwendbar, da die Kündigung auf ihr Verhalten bezogen werden soll.



§ 15 Unzulässigkeit der Kündigung

  1. „Die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, […] ist unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die [zu einer fristlosen Kündigung] berechtigen, und dass [eine] erforderliche Zustimmung [des Betriebsrats] vorliegt oder durch gerichtliche Entscheidung ersetzt ist. Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats, […] innerhalb eines Jahres […] unzulässig […].“

Krankheit kann ein Kündigungsgrund werden. Rauchen in sensiblen Bereichen ist ein wichtiger Grund zur fristlosen


Betriebsverfassungsgesetz

  1. Vor jeder Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden, sonst ist sie unwirksam.
  2. Innerhalb einer Woche und innerhalb von drei Tagen bei einer außerordentlichen Kündigung muss der Betriebsrat seine Bedenken schriftlich mitteilen, sonst gilt es als Zustimmung
  3. Widerspruch ist möglich bei:
    1. Missachtung sozialer Gesichtspunkte des Arbeitnehmers
    2. Verstoß einer der Richtlinien nach § 95
    3. Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz
    4. Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung nach Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen
    5. Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung mit geändertem Vertrag und Zustimmung des Arbeitnehmers
  4. Bei Klage auf Feststellung muss der Arbeitnehmer bis zur Rechtskräftigkeit sie beschäftigen…

→ Wenn ihr gekündigt wird, muss sich an die gesetzlichen Bestimmungen gehalten werden.


Bürgerliches Gesetzbuch

  1. „Das Arbeitsverhältnis […] eines Arbeitnehmers kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“
  2. Kündigungsfrist:
    Berechnung ab dem 26. Lebensjahr
    1. 2 Jahre: 1 Monat
    2. 5 Jahre: 2 Monate
    3. 8 Jahre: 3 Monate
    4. 10 Jahre: 4 Monate
    5. 12 Jahre: 5 Monate
    6. 15 Jahre: 6 Monate
    7. 20 Jahre: 7 Monate

Falls es doch zu einer Kündigung kommt, ist eine Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats



Krankheit

Regelmäßige kurzzeitige, auch attestierte Fehlzeiten wegen Krankheit können zum Kündigungsgrund werden, wenn:

  1. es keine Aussicht auf Besserung (Negativprognose) gibt, mit Begründung
  2. erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers bestehen
  3. keine neue Erkrankung verhindert werden kann (z. B. durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement), mit Beweis
  4. die persönlichen Umstände des Arbeitnehmers dies nicht verhindern (Interressensabwägung) z. B. Möglichkeit sie anders einzusetzen

Da nur ein Verdacht aber kein Beweis zum Zusammenhang ihres häufigen Fehlens und ihrem exzessiven Rauchverhaltens besteht, ist so erstmal keine Kündigung möglich.



Rauchen am Arbeitsplatz

  • nach vier Abmahnungen ist eine Kündigung möglich, laut des BAG
  • Das Rauchen am Arbeitsplatz kann in bestimmten Fällen zu einer fristlosen Kündigung führen. So war es zum Beispiel in einer Druckerei möglich, in der entzündliche Lösungsmittel und Papierstaub waren.


Schlussfolgerung

Da die Probezeit vorbei ist, darf kein sozial ungerechtfertigter Grund angeführt werden. Es gibt nicht genug Beweise, um sie wegen ihrer Krankheitsfehlzeiten zu kündigen. Wenn der sensible Bereich brennbare Gegenstände enthält, könnte sie fristlos gekündigt werden. Der Fakt, dass sie im Betriebsrat ist, macht den Fall besonders schwierig, da, wie erwähnt, nur fristlos gekündigt werden kann.


Lösungsvorschlag

Wir schlagen vor, sie einfühlsam und verständnisvoll auf die problematische Situation ihres Rauchverhaltens hinzuweisen sowie dass es einen, dafür bestimmen, Raucherbereich gibt. Weiter sollte sie auf die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung aufmerksam gemacht werden, wenn sie weiter in sensiblen Bereichen beim Rauchen erwischt wird. Zusätzlich kann ihr die Bewältigung ihrer Sucht nahegelegt und Unterstützung angeboten werden, da sie eine wertvolle Mitarbeiterin ist. , um weiteren Schaden zu vermeiden.


1 04.12.19: URL: https://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/krankheitsbedingte-kuendigung/04/
2 05.12.19: URL: https://www.wbs-law.de/arbeitsrecht/bag-bejaht-kundigung-eines-rauchers-nach-vier-abmahnungen-15052/

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