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VWL

Grund­sätze des Bundes­haushalts

Vollständigkeit des Haushalts

  • In einem Haushaltsplan
  • Es müssen alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben einzeln aufgeführt sein

Öffentlichkeit

  • Es ist ausreichend nur den Gesamtplan zu veröffentlichen

vorherige Bewilligung

  • Muss vom Parlament verabschiedet werden

Vorherigkeit

  • der Haushaltsplan muss rechtzeitig festgelegt werden

Jährlichkeit

  • Es muss jedes Jahr ein Neuer erstellt werden
  • Außer von den Haushaltsresten und die Übertragbarkeit von fortführenden Projekten

Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit

  • Es müssen das Minimal- und Maximalprinzip angewendet werden, um sparsam zu sein

Gesamtdeckung

  • Einnahmen sind nicht zweckgebunden
  • Ausnahmen: Gesetze, Geld von Dritten oder der Haushaltsplan sieht das anders vor

Fälligkeit

  • Die Ausgabe muss in dem Haushaltsjahr stattfinden

Klarheit und Wahrheit

  • Kein Gesetz, verlangt nur die Vermeidung durchs Gegenteil
  • Klarheit durch Gliederung
  • Forderung nach ausgeglichenem Haushalt

Bruttoprinzip

  • Ausgaben und Einnahmen werden getrennt berechnet
  • Ausnahmen: Erstattungen, Berichtigungen von Überzahlungen, Nebenkosten von Erwerbs- und Nebengeschäften

Spezialisierung oder Einzelveranschlagung

  • Einnahmen nach Entstehungsgrund, Ausgaben nach Zweck und Betrag sortieren
  • Ausgaben dürfen nur nach Zweck verwendet werden
  • Ausnahme: globale Minder- und Mehrausgaben (haben einen Pauschalbetrag)

Haushaltsausgleich

  • Zur Not Mithilfe von Krediten

Bepackungsverbot

  • keine Vorschriften die das noch komplizierter machen

(Einzelveranschlagung / Klarheit: Verpflichtungsermächtigung)


Quelle:
23.01.19; Handbuch des Staatsrechts der Bundesrebuplik Deutschland
23.01.19: wikipedia.org/Haushaltsgrundsätze
23.01.19: haushaltssteuerung.de/lexikon-haushaltsprinzipien

U

12 Wirtschaftspolitik Zusammen­fassung Ursache der Kon­junktur­zyklen
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