Grundsätze des Bundeshaushalts
Vollständigkeit des Haushalts
- In einem Haushaltsplan
- Es müssen alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben einzeln aufgeführt sein
Öffentlichkeit
- Es ist ausreichend nur den Gesamtplan zu veröffentlichen
vorherige Bewilligung
- Muss vom Parlament verabschiedet werden
Vorherigkeit
- der Haushaltsplan muss rechtzeitig festgelegt werden
Jährlichkeit
- Es muss jedes Jahr ein Neuer erstellt werden
- Außer von den Haushaltsresten und die Übertragbarkeit von fortführenden Projekten
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- Es müssen das Minimal- und Maximalprinzip angewendet werden, um sparsam zu sein
Gesamtdeckung
- Einnahmen sind nicht zweckgebunden
- Ausnahmen: Gesetze, Geld von Dritten oder der Haushaltsplan sieht das anders vor
Fälligkeit
- Die Ausgabe muss in dem Haushaltsjahr stattfinden
Klarheit und Wahrheit
- Kein Gesetz, verlangt nur die Vermeidung durchs Gegenteil
- Klarheit durch Gliederung
- Forderung nach ausgeglichenem Haushalt
Bruttoprinzip
- Ausgaben und Einnahmen werden getrennt berechnet
- Ausnahmen: Erstattungen, Berichtigungen von Überzahlungen, Nebenkosten von Erwerbs- und Nebengeschäften
Spezialisierung oder Einzelveranschlagung
- Einnahmen nach Entstehungsgrund, Ausgaben nach Zweck und Betrag sortieren
- Ausgaben dürfen nur nach Zweck verwendet werden
- Ausnahme: globale Minder- und Mehrausgaben (haben einen Pauschalbetrag)
Haushaltsausgleich
- Zur Not Mithilfe von Krediten
Bepackungsverbot
- keine Vorschriften die das noch komplizierter machen
(Einzelveranschlagung / Klarheit: Verpflichtungsermächtigung)
23.01.19; Handbuch des Staatsrechts der Bundesrebuplik Deutschland
23.01.19: wikipedia.org/Haushaltsgrundsätze
23.01.19: haushaltssteuerung.de/lexikon-haushaltsprinzipien