Finanzausgleich
1. Stufe: Vertikale Steuerverteilung
Die Steuern werden an Bund, Länder und Gemeinden (nach dem Empfänger) verteilt.
- Wichtige Steuern bekommen alle (Gemeinschaftssteuern)
- z.B. Körperschafts-/Ertragssteuer (1:1:0)
- Lohn- und Ertragssteuer (42,5:42,5:15)
- Umsatz/MwSt. (46,6:46,6:3,2)
- Bundessteuern wie z.B. Verbrauchssteuern (z.B. Tabaksteuer)
- Landessteuern wie z.B. Erbschaftssteuer und die meisten Verkehrssteuern
- Gemeindesteuern wie z.B. Geberwesteuern, Grundsteuern und die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern.