World Trade Organisation
- neben IWF und Weltbank ein zentrale internationale Organisation mit globaler Reichweite
- Sitz in Genf
- beschäftigt sich mit Regelungen von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen
- 15.04.1994 aus GATT in der Uruguay-Runde nach 7 Jahren Verhandlungen gegründet
- startete am 1.01.1995
Aufgaben
- Regeln für internationalen Handel formulieren
- schrittweise Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
- Schutz des geistigen Eigentums
- Verhandlungen zwischen WTO-Vertragsparteien
- Mitglieder beraten
- analysieren der Entwicklung des Welthandels
Ziele
- Abbau aller (tarifären und nicht tarifären) weltweiten Handeslhemmnisse
- gewährleisten einer vorhersehbaren und transparenten Handelspolitik
- Steigerung des Wohlstandes
Aufbau
Ministerkonferenz
- oberstes Organ
- alle 2 Jahre Zusammenkommen
- Generaldirektor: Roberto Azevedo
- formuliert Ziele
- diskutiert rechtliche Fragen
Allgemeiner Rat
- für laufende Gespräche verantwortlich
- Rat für Warenhandel (GATT)
- Rat für den Handel mit Dienstleistungen (GATS)
- Rat für Handelsbezogene Aspekte der Schutzrechte geistigen Eigentums (TRIPS)
Allgemeiner Rat in besonderer Funktion
- Überwachung der Handelspolitik
- Gremium für die Belegung von Handelskonflikten
Prinzipien / Grundsätze
- Wurden vom allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) übernommen
Meistbegünstigungsprinzip
- sind verpflichtet Vorteile, die sie einem Handelspartner geben, auch jedem anderem zu gewähren
Inlädergleichbehandlungsprinzip
- ausländische und inländische Anbieter müssen gleich behandelt werden, um Diskriminierung zu verhindern
Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)
- Zölle und andere Handelsbeschränkungen sollen "auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen" der beteiligten Länder abgebaut werden
Transparenz
- alle Regeln und Beschränkungen sollen für alle einsehbar sein
- Veränderungen sollen dem WTO-Sekretariat mitgeteilt werden
Streitschlichtung
- in den ersten 10 Jahren: 300 Streitschlichtungen
- bis 2017: auf 500 gestiegen
Schlichtungsverfahren
- umfasst das ganze WTO-Recht
- nutzt diplomatisch, rechtliche Streitbeilegungsmechanismen
- zügige Verhandlungsfristen
- Ziel: nicht bindendes Urteil, sondern Lösung des Konflikts
- Handelssanktionen dürfen verhängt werden, wenn Ausgleichsverhandlungen scheitern
- Grundlagen:
- Bestimmungen in den GATT, GATS- und TRIPS-Verträgen
- Vereinbarung über Regeln und Verfahren der Streitbeilegung
DSU
- Dispute Settlement Understanding
- gilt für alle WTO-Abkommen
- räumt Sonderregelungen und Erleichterungen für Entwicklungsländer ein
- Anrecht auf eine Vertretung aus einem Entwicklungsland im Panel
- großzügigere Eingabefristen
- es verpflichtet, den Schlichtungsvorschlag anzunehmen
Organ DSB
- Dispute Settlement Body
- ist eine Sitzung des Generalrats
- kann bindende Entscheidungen treffen
- besteht aus WTO-Mitgliedern
Reform
- 2001: Reformwille in Doha-Erklärung festgehalten
- Konsens, dass Entwicklungsländer mehr berücksichtigt werden sollten
- Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sollen sich in Verfahren besser einbringen können
Quellen:
- Redaktionelle Leitung: Stefanie Rinaldi; Abgerufen am 02.09.19; URL: https://www.humanrights.ch
- Ohne Verfasser; Abgerufen am 02.09.19; URL: https://www.bmz.de