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VWL

World Trade Organisation

  • neben IWF und Weltbank ein zentrale internationale Organisation mit globaler Reichweite
  • Sitz in Genf
  • beschäftigt sich mit Regelungen von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen
  • 15.04.1994 aus GATT in der Uruguay-Runde nach 7 Jahren Verhandlungen gegründet
  • startete am 1.01.1995

Aufgaben

  • Regeln für internationalen Handel formulieren
  • schrittweise Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen
  • Schutz des geistigen Eigentums
  • Verhandlungen zwischen WTO-Vertragsparteien
  • Mitglieder beraten
  • analysieren der Entwicklung des Welthandels

Ziele

  • Abbau aller (tarifären und nicht tarifären) weltweiten Handeslhemmnisse
  • gewährleisten einer vorhersehbaren und transparenten Handelspolitik
  • Steigerung des Wohlstandes


Aufbau

Ministerkonferenz

  • oberstes Organ
  • alle 2 Jahre Zusammenkommen
  • Generaldirektor: Roberto Azevedo
  • formuliert Ziele
  • diskutiert rechtliche Fragen

Allgemeiner Rat

  • für laufende Gespräche verantwortlich
  • Rat für Warenhandel (GATT)
  • Rat für den Handel mit Dienstleistungen (GATS)
  • Rat für Handelsbezogene Aspekte der Schutzrechte geistigen Eigentums (TRIPS)

Allgemeiner Rat in besonderer Funktion

  • Überwachung der Handelspolitik
  • Gremium für die Belegung von Handelskonflikten


Prinzipien / Grundsätze

  • Wurden vom allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) übernommen

Meistbegünstigungsprinzip

  • sind verpflichtet Vorteile, die sie einem Handelspartner geben, auch jedem anderem zu gewähren

Inlädergleichbehandlungsprinzip

  • ausländische und inländische Anbieter müssen gleich behandelt werden, um Diskriminierung zu verhindern

Prinzip der Gegenseitigkeit (Reziprozität)

  • Zölle und andere Handelsbeschränkungen sollen "auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und zum gemeinsamen Nutzen" der beteiligten Länder abgebaut werden

Transparenz

  • alle Regeln und Beschränkungen sollen für alle einsehbar sein
  • Veränderungen sollen dem WTO-Sekretariat mitgeteilt werden


Streitschlichtung

  • in den ersten 10 Jahren: 300 Streitschlichtungen
  • bis 2017: auf 500 gestiegen

Schlichtungsverfahren

  • umfasst das ganze WTO-Recht
  • nutzt diplomatisch, rechtliche Streitbeilegungsmechanismen
  • zügige Verhandlungsfristen
  • Ziel: nicht bindendes Urteil, sondern Lösung des Konflikts
  • Handelssanktionen dürfen verhängt werden, wenn Ausgleichsverhandlungen scheitern
  • Grundlagen:
    • Bestimmungen in den GATT, GATS- und TRIPS-Verträgen
    • Vereinbarung über Regeln und Verfahren der Streitbeilegung

DSU

  • Dispute Settlement Understanding
  • gilt für alle WTO-Abkommen
  • räumt Sonderregelungen und Erleichterungen für Entwicklungsländer ein
    • Anrecht auf eine Vertretung aus einem Entwicklungsland im Panel
    • großzügigere Eingabefristen
  • es verpflichtet, den Schlichtungsvorschlag anzunehmen

Organ DSB

  • Dispute Settlement Body
  • ist eine Sitzung des Generalrats
  • kann bindende Entscheidungen treffen
  • besteht aus WTO-Mitgliedern

Reform

  • 2001: Reformwille in Doha-Erklärung festgehalten
  • Konsens, dass Entwicklungsländer mehr berücksichtigt werden sollten
  • Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sollen sich in Verfahren besser einbringen können


Quellen:
- Redaktionelle Leitung: Stefanie Rinaldi; Abgerufen am 02.09.19; URL: https://www.humanrights.ch
- Ohne Verfasser; Abgerufen am 02.09.19; URL: https://www.bmz.de

H

13 LG 10 Zusammen­fassung Handels­hemmnisse

A

13 LG 10 Unterricht Außen­handels­theo­rien
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