Telemediengesetz & Fernabsatzrecht
Telemediengesetz
gilt für alle Leistungen im Internet
Regelungen
- Providerprivileg
- Impressumspflicht
- Spamverbot
Fernabsatzrecht
- die gesetzlichen Regelungen sind u. a. in 312 des BGB niedergeschrieben
- alle Abschlüsse über Fernkommunikationsmittel wie das Internet
- betroffene Verträge
- Finanzgeschäfte
- Waren
- Dienstleistungen
- Fernunterrichtsverträge (räumliche getrennte Wissensvermittlung)
- Beförderugs- und Unterbringungsverträge
Informationspflicht
Vor Vertragsschluss muss über die Identität und den Geschäftszweck informiert werden (Impressumspflicht)
Wiederrufs- und Rückgaberecht:
- Nach Ankunft der Ware und Widerrufsbelehrung
- innerhalb von 14 Tagen
- ohne Nennung von Gründen zurückgebar
- ausgenommen sind Artikel, die nicht wieder verkauft werden können durch ihren Test, wie Hygieneartikel, verdebares...
- die Rücksendekosten trägt der Verbraucher, werden aber oft aus Kulanz übernommen